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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

in allen mir bekannten Tarifabschlüssen des Marburger Bundes seit 2019 gibt es - aus durchaus gegebenem Anlass - Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung, die weit über das bisher übliche Maß hinausgehen. Diese treffen nun auf die im ärztlichen Dienst weitgehend üblichen vorgegebenen Dienstzeiten. Wie unter diesen Umständen eine präzise Erfassung der Arbeitszeiten aussehen sollte (was natürlich auch außerhalb des ärztlichen Dienstes eine wichtige Frage ist): Damit beschäftigt sich ein neuer Text, den Sie auf meiner Webseite als Text 3 unter Dienst- und Einsatzplanung finden.

Viele Grüße (heute ausnahmsweise einmal von unterwegs)
Andreas Hoff