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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

im gestern Nachmittag veröffentlichten Ampel-Koalitionsvertrag ist zum Thema Arbeitszeit im Wesentlichen Folgendes enthalten:
"Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Wir halten am Grundsatz des 8-Stunden-Tages im Arbeitszeitgesetz fest. Im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen (Experimentierräume). Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein."
Damit wird es in den kommenden vier Jahren voraussichtlich nur zu entsprechend begrenzten Anpassungen der arbeitszeitgesetzlichen Regelungen kommen, die zudem - was Ausnahmen von der gesetzlichen Tages-Höchstarbeitszeit von 10h angeht - stets der Mitwirkung der Gewerkschaften bedürfen: anders als ursprünglich geplant. Insbesondere die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit sollen offenbar nicht angetastet werden.
Dieses Ergebnis wird von mir ausdrücklich begrüßt, weil ich die zentralen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für weiterhin zeitgemäß halte; siehe hierzu meinen kürzlich in der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) veröffentlichten Artikel "Ist das ArbZG noch zeitgemäß?", den Sie auf meiner Webseite als Text 24 unter Arbeitszeitflexibilisierung finden.

Viele Grüße - und kommen Sie gut durch die nächsten Wochen -

Andreas Hoff