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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,
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die Arbeitgeber sind schon heute verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer*innen aufzuzeichnen. Wie sie dies künftig zu tun haben, "liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers" - so kürzlich Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Die diesbezüglichen Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums sind für das 1. Quartal 2023 angekündigt, bisher aber noch nicht bekannt.
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Dies hat mich nicht daran gehindert, mir schon einmal sehr gründlich Gedanken Zum "Wie" der Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonto-Führung und starren Arbeitszeiten zu machen - siehe auf meiner Webseite Text 30 unter Arbeitszeitflexibilisierung.
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Wie alle meine Texte ist dieser ohne KI-Unterstützung mit der entsprechenden Mühe entstanden und sicherlich nicht ohne Schwächen. Rückmeldungen - besonders auch kritische - sind mir daher wie stets sehr willkommen.
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