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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

derzeit liest man leider immer wieder Halbgares zum Thema aktueller Stand der gesetzlichen Arbeitszeiterfassung. Diesen habe ich kürzlich in einem Beitrag für Heft 07.24 von personalmagazin plus ausführlich dargestellt; Sie finden ihn auf meiner Webseite als Text 34 unter Arbeitszeitflexibilisierung. Hier die wichtigsten Einzel-Punkte:
  • Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen schon heute erfasst werden - nicht aber die Pausen.
  • Zulässig sind die indirekte, die direkte und die negative Arbeitszeiterfassung.
  • Die herkömmliche elektronische Zeiterfassung mittels Buchungsterminals sollte ggf. abgeschafft werden.
  • Vertrauensarbeitszeit - im Sinne des eigenverantwortlichen Ausgleichs auf die Vertragsarbeitszeit, also insbesondere ohne Arbeitszeitkonto - ist dann zulässig, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sichergestellt werden kann.
  • Betrieblich muss klargestellt werden, was schutz- und vergütungsrechtlich als Arbeitszeit gewertet wird und was nicht.
  • Im flexiblen Tagdienst und ebenso bei Vertrauensarbeitszeit empfiehlt sich zur Unterstützung sowohl der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen als auch der Vertragsarbeitszeiten die Festlegung eines Arbeitszeitrahmens von maximal 13h MO-FR, außerhalb dessen nur in Abstimmung mit der Führungskraft gearbeitet werden darf.
Und schauen Sie auf meiner Webseite doch auch einmal unter Veranstaltungen: Hier gibt es neue Angebote.

Viele Grüße zum Wochenende aus dem Potsdamer Sommer

Andreas Hoff
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