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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

Mehrarbeit rückt immer mehr in den Fokus: Erst plante die Ampel Steuer- und Abgabefreiheit für Überstundenzuschläge, dann kam das BAG-Urteil zur Überstundenvergütung bei Teilzeitarbeit, und nun tritt die CDU u.a. mit dem Wahlversprechen "Steuerfreiheit von Überstunden" an. Zeit also, sich einmal gründlich mit diesem Thema und insbesondere mit der Positionierung von Mehrarbeit im Rahmen flexibler betrieblicher Arbeitszeitsysteme zu befassen.

Dies habe ich zwischen den Jahren getan - das Ergebnis finden Sie auf meiner Webseite als Text 12 unter Arbeitszeitflexibilisierung. Kurz zusammenfasst sind dies meine Empfehlungen:
  1. Mehrarbeit darf nur ausnahmsweise erforderlich sein - sicherzustellen zum einen über eine entsprechende Kapazitäts- und Leistungsplanung und zum anderen mittels grundsätzlich ausreichend flexibler Arbeitszeitsysteme.
  2. Es gibt einen Mehrarbeitszuschlag - auch ohne diesbezügliche (tarif)vertragliche Verpflichtung und insbesondere auch unabhängig von der Dauer der Vertragsarbeitszeit.
  3. Mehrarbeit wird ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet.
Wenn Sie die Begründungen hierfür interessieren, lesen Sie bitte den oben angezeigten neuen Text. Und wie immer freue ich mich über Ihre Rückmeldungen - besonders auch über kritische.

Einen guten Start ins neue Arbeits-Jahr und
viele Grüße aus dem gerade einmal sonnigen Potsdam



Andreas Hoff
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