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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,
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heute geht es um die Arbeitszeit-Seiten des Koalitionsvertrags - mit diesen Facetten:
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- Es soll die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit bei Beibehaltung der Ruhezeitregelungen geschaffen werden. Dabei soll kein*e Beschäftigte*r gegen seinen*ihren Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden dürfen. - Dieses Vorhaben steht bereits seit ca. 10 Jahren im politischen Raum; in Österreich wurde eine vergleichbare Regelung 2018 eingeführt. Sollten Sie sich dafür interessieren, warum ich davon nichts halte, sichten Sie bitte auf meiner Webseite die Texte 36 und 32 unter Arbeitszeitflexibilisierung. Sollte tatsächlich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von z.B. 54h eingeführt werden (wovon jedoch aktuell keine Rede ist; derzeit darf bis zu 60h/w bzw. bei zulässiger Sonntagsarbeit bis zu 70h/w gearbeitet werden, weil die häufig angeführten 48h/w nur im Durchschnitt zu erreichen sind), würde dies die Schichtplan-Gestaltung zumindest im 24/7-Betrieb deutlich erschweren.
- Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll unbürokratisch geregelt werden und die Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben. - Diesen Komplex habe ich im Sommer 2024 ausführlich im personalmagazin behandelt - siehe auf meiner Webseite Text 37 unter Arbeitszeitflexibilisierung. Immerhin kommt nun Bewegung in dieses Thema. Auch bei Vertrauensarbeitszeit wird jedoch bei Arbeitnehmer*innen im Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sichergestellt werden müssen. Ohne Zeiterfassung kann dies nur bei entsprechend eng ausgelegten Gestaltungsspielräumen funktionieren, die allerdings überhaupt nicht zu Vertrauensarbeitszeit passen.
- Mehrarbeitszuschläge sollen steuerfrei gestellt werden. - Auch von diesem, bereits Ende der letzten Legislaturperiode geplanten Vorhaben halte ich nichts - siehe ausführlich auf meiner Webseite Text 10 unter Arbeitszeitflexibilisierung. Möglicherweise wird dadurch sogar der Trend zu kürzeren Vertragsarbeitszeiten gefördert - und damit genau das Gegenteil dessen, was eigentlich erreicht werden soll.
- Arbeiten im Alter soll unter anderem mit einer "Aktivrente" attraktiv gemacht werden: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu € 2.000 im Monat steuerfrei bekommen. - Hier muss auf die genaue Ausgestaltung gewartet werden; es besteht schließlich auch hier die Gefahr, dass Arbeitnehmer*innen entgegen der eigentlichen Zielsetzung früher in Rente gehen, um sich diesen Vorteil zu erschließen. Leider hat sich die geplante Koalition nicht an die angesichts der demografischen Entwicklung aus (nicht nur) meiner Sicht eigentlich erforderlichen Maßnahmen herangetraut wie Kopplung von gesetzlicher Altersgrenze und Lebenserwartung, Anhebung der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt auf mindestens 0,5% pro Monat und Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Schöne Osterfeiertage und
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