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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

auch wenn die Vorhaben des sogenannten Arbeitsmarktstärkungsgesetzes - "Aktivrente", Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen und steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie - in der Fachwelt weit überwiegend verrissen werden, müssen wir doch damit rechnen, dass sie zeitnah (voraussichtlich zum 01.01.2026) in Kraft treten. Es macht daher Sinn, sich hierauf einzustimmen und ggf. erforderliche Vorbereitungen zu treffen.

Meine diesbezüglichen Empfehlungen sind wie folgt (Sie finden sie ausführlich hier https://arbeitszeitsysteme.com/wp-content/uploads/2012/05/wie-sie-sich-am-besten-auf-das-arbeitsmarktstaerkungsgesetz-vorbereiten-2025.pdf sowie auf meiner Webseite als Text 13 unter Arbeitszeitflexibilisierung):
  1. Bieten Sie keine Teilzeitaufstockungsprämie an, sondern fördern Sie eine lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung auf andere Weise.
  2. Nutzen Sie die künftige Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei Bedarf dazu, den betrieblichen Umgang mit Mehrarbeit neu, mitarbeiter- und flexibilisierungsfreundlich zu gestalten.
  3. Nutzen Sie die künftige Aktivrente zur gezielten Ansprache potenzieller Interessenten für Positionen, in denen personelle Engpässe bereits vorhanden oder absehbar sind.
Über Rückmeldungen freut sich wie stets
mit vielen Grüßen aus Potsdam

Andreas Hoff

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