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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

die Arbeitgeber sind schon heute verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer*innen aufzuzeichnen. Wie sie dies künftig zu tun haben, "liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers" - so kürzlich Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Die diesbezüglichen Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums sind für das 1. Quartal 2023 angekündigt, bisher aber noch nicht bekannt.

Dies hat mich nicht daran gehindert, mir schon einmal sehr gründlich Gedanken Zum "Wie" der Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonto-Führung und starren Arbeitszeiten zu machen - siehe auf meiner Webseite Text 30 unter Arbeitszeitflexibilisierung.

Wie alle meine Texte ist dieser ohne KI-Unterstützung mit der entsprechenden Mühe entstanden und sicherlich nicht ohne Schwächen. Rückmeldungen - besonders auch kritische - sind mir daher wie stets sehr willkommen.

Viele Grüße



Andreas Hoff
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