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Guten Tag, sehr geehrte/r Interessent/in,

in der Beratung bin ich in den letzten Monaten mehrfach darauf gestoßen, dass der Entgeltabzug bei unbezahltem Urlaub in aller Regel falsch berechnet wird - und zwar zu niedrig. Das ist deshalb von großer praktischer Bedeutung, weil vollzeitnahe Teilzeitarbeit zu gleichen effektiven Beschäftigungsgraden führen kann wie unbezahlter Urlaub bei Vollzeitarbeit, so dass sich ein Gleichbehandlungsproblem stellt.

Soeben ist im Portal humanresourcesmanager.de mein Text hierzu "Was kostet unbezahlter Urlaub?" erschienen, den Sie auch auf meiner Webseite finden: als Text 18 unter Arbeitszeitflexibilisierung. Ihre Meinung hierzu interessiert mich wie stets sehr.

Viele Grüße aus dem heute verschneiten und sonnigen Potsdam

Andreas Hoff