Vertrauensarbeitszeit: ohne Arbeitszeitkonto (2016)
Dieser Text zeigt, warum bei Vertrauensarbeitszeit Arbeitszeitkonten nicht nur nicht nötig sind, sondern sogar Schaden anrichten.
Dieser Text zeigt, warum bei Vertrauensarbeitszeit Arbeitszeitkonten nicht nur nicht nötig sind, sondern sogar Schaden anrichten.
In diesem Text behandele ich einige (leider) gängige Vertrauensarbeitszeit-Klischees, die die weitere Verbreitung dieses Arbeitszeitsystems behindern.
Dieser Text verortet die Vertrauensarbeitszeit zwischen der konventionellen flexiblen Arbeitszeit und arbeitszeitfreien Systemen.
In meiner Kommentierung wesentlicher Passagen eines Interview des Personalleiters von SAP Deutschland beleuchte ich insbesondere das Verhältnis von Vertrags- und Vertrauensarbeitszeit.
In diesem Text geht es darum, dass Vertrauensarbeitszeit nur gemeinsam mit dem Betriebsrat eingeführt werden kann.
In diesem Buch - mit Schnellleseanleitung im Vorwort - beschreibe ich ausführlich und anhand mehrerer Beispiele, wie Vertrauensarbeitszeit betrieblich geregelt werden sollte.
In diesem Text geht es darum, wie Vertrauensarbeitszeit ganz ohne Zeiterfassung funktionieren kann.
Hier geht es um eine sinnvolle Vor-Strukturierung von Arbeitstag und Arbeitswoche.
In diesem Text aus der PERSONALFÜHRUNG behandele ich das Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensarbeitszeit und gesetzlichen Arbeitszeit-Aufzeichnungsverpflichtungen.
In diesem Text behandele ich die Konsequenzen des EuGH-Urteils vom Mai 2019, wonach Arbeitgeber zu einer systematischen Zeiterfassung verpflichtet werden müssen, insbesondere für die Vertrauensarbeitszeit.
In diesem Text behandle ich ausführlich den BAG-Beschluss aus September 2022, in der die gesetzlichen Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht deutlich erweitert worden ist.
In diesem Text beleuchte ich anhand der Bitkom-Stellungnahme zur BAG-Entscheidung zur Arbeitszeit-Erfassung die wichtigsten Argumente, die hiergegen vorgetragen werden.
In diesem Text zeige ich, dass die herkömmlichen Gleittage bei eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung betrieblich und letztlich auch den Mitarbeiter/inne/n mehr schaden als nützen.
Hier geht es um die Unterschiede zwischen beiden Konzepten - und darum, weshalb Vertrauensurlaub den Vorzug verdient.
In diesem Text werden die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung zur Vertrauensarbeitszeit bei der Stadtverwaltung Wolfsburg vorgestellt.
In diesem Text - aus der PERSONALFÜHRUNG - werden anhand eines Projekts bei der Firma Merck die Aufgaben der Führungskräfte bei Vertrauensarbeitszeit und mobilem Arbeiten beschrieben.
In diesem Text - aus der PERSONALFÜHRUNG - werden Regelungsbestandteile der und Erfahrungen mit der Vertrauensarbeitszeit bei der BIM Berliner Immobilien Management GmbH vorgestellt.
Hier werden die Voraussetzung für produktive Arbeit im Homeoffice sowie deren betriebliche Vor- und Nachteile benannt und abschließend Empfehlungen für die systematische Einbeziehung von Homeoffice-Arbeit gegeben.
In diesem Text empfehle ich, dass für das Arbeiten im Homeoffice und mobil dieselben Regelungen gelten wie für das stationäre Arbeiten.
In diesem Beitrag zu Heft 10.21 der Zeitschrift personalmagazin beschäftige ich mich mit sinnvollen und weniger sinnvollen betrieblichen Regeln für das hybride Arbeiten.
In diesem kurzen Statement für die HR Performance (www.hrperformance-online.de) stelle ich die Möglichkeiten zur optionalen Entdichtung der Arbeitszeit vor.
Vertrauensarbeitszeit – flexibles Arbeiten also ohne Arbeitszeitkonto (siehe Text 1) und diesbezüglich auch ohne Zeiterfassung – ist das Zukunfts-Modell eigenverantwortlich durch die Mitarbeiter/innen gesteuerter Arbeitszeit:
Vertrauensarbeitszeit ist auch deshalb ein zukunftsträchtiges Arbeitszeitmodell zwischen Arbeitszeitkonto und „Arbeitszeitfreiheit“ – der Leistungserbringung gänzlich ohne Arbeitszeit-Bezug –, weil sie den Vorteil der flexiblen Einsetzbarkeit von Arbeitszeit mit demjenigen der grundlegenden Ergebnisorientierung der Arbeit verbindet – siehe die Texte 3 und 4. Vertrauensarbeitszeit ist, soweit ein Betriebsrat besteht, zwingend im Einvernehmen mit diesem zu regeln – siehe Text 5. Hinweise zur Gestaltung solcher Regelungen können Sie meinem Buch „Vertrauensarbeitszeit: einfach flexibel arbeiten“ entnehmen – siehe Text 6. 20 Jahre nach dessen Erscheinen würde ich unter den heutigen Bedingungen noch mehr Grund-Struktur empfehlen – siehe Text 7. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Vereinbarung eines Arbeitszeitrahmens von z.B. werktäglich 07:00-20:00, außerhalb dessen der/die Mitarbeiter/in nur nach vorheriger Abstimmung mit der Führungskraft an seinen/ihren Arbeitsaufgaben arbeiten darf; diese ist dann ggf. dafür verantwortlich, dass die gesetzliche Mindest-Ruhezeit von 11h sowie der gesetzliche Sonn- und Feiertagsschutz auch in solchen Fällen beachtet werden (siehe ausführlich Text 8). Zum Thema Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitgesetz nehme ich in Text 9 Stellung, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Mai 2019 zur Erfordernis einer systematischen Zeiterfassung (auch bei Vertrauensarbeitszeit) in Text 10 und zur diesbezüglichen BAG-Entscheidung aus dem September 2022 (Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen erfasst werden) in Text 11. Text 12 befasst sich vor diesem Hintergrund mit den wichtigsten Argumenten, die gegen diese Arbeitszeit-Erfassung vorgetragen werden.
Mit der Frage, ob es bei Vertrauensarbeitszeit – ebenso wie in anderen eigenverantwortlich gesteuerten Arbeitszeitsystemen – noch die herkömmlichen „Gleittage“ geben sollte, befasst sich Text 13. Text 14 stellt „Vertrauensurlaub“ der „Urlaubs-Flatrate“ (als logischem Bestandteil von Arbeitszeitfreiheit) gegenüber.
Der wesentliche Erfolgsfaktor von Vertrauensarbeitszeit ist gute Führungsarbeit, wobei es vor allem auf die fortlaufende Begleitung der Mitarbeiter/innen in ihren Arbeitsprozessen ankommt und darauf, ihnen in Überlast-Situationen zu helfen – siehe Text 15. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn, wie es sich anbietet, Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten miteinander verbunden werden – siehe die Texte 16 bis 20. Und auch das Zukunfts-Thema „optionale Entdichtung der Arbeitszeit“ – siehe Text 21 – kann im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit besonders gut angegangen werden.